Als Kleinanleger bei einer Kapitalanlage Geld verloren? Hilfe vom Anwalt für Kapitalmarktrecht

Leider verlieren Anleger durch Kapitalanlagen immer wieder ihr Geld. Die zu erwartenden Renditen fallen förmlich ins Wasser. Es muss sogar gezittert werden, ob die Einlage teils oder vollständig weg ist. Doch welche Erfolgsaussichten haben diese Fälle vor Gericht?

Der Anwalt für Kapitalmarktrecht klärt auf

Das Verbraucherschutzministerium liefert klare Zahlen. Den Anlegern auf dem Kapitalmarkt gegen jährlich 30 Milliarden Euro verloren. Grund hierfür ist zumeist eine fehlerhafte Anlageberatung. Doch nicht alle Anleger ziehen vor Gericht. Die Scheu ist oftmals zu groß, gegen die Hausbank oder anderweitiger Anlageberater den rechtlichen konfliktreichen Weg einzuschlagen. Doch der Blick dahinter spricht oft eine andere Sprache. Die Anleger sind oftmals die Risiken eingegangen, da diese nicht anlegergerecht beraten wurden.

Der Anwalt für Kapitalmarktrecht Brender & Hülsmeier leuchtet in den möglichen Betrug gründlich hinein. Liegt der erste Verdacht schon schnell nahe, es hat sich um eine falsche Beratung gehandelt oder es liegt ein Kapitalanlagebetrug vor, sollte sich rechtlicher Rat eingeholt werden. Der Anleger sollte zudem wissen, es gibt Verjährungsfristen, welche unbedingt einzuhalten sind.

Die falsche Beratung und die Provisionen

Oftmals wird der anstehende Ärger zügig sichtbar. Provisionen werden fällig, die Risiken wurden verschwiegen oder verharmlost. Geschädigten Kapitalanlegern kann geholfen werden. Gleich die Flinte ins Korn zu werfen, wäre der falsche Weg. Das Geld muss nicht verloren sein. Eine Schadensersatzklage kann durchaus Sinn ergeben. Denn eines liegt auf der Hand, eine Kapitalanlage sollte sicher sein und eine entsprechende Rendite erwirtschaften.

Doch nicht nur bei Anleihen oder Fondbeteiligungen kommt es zu Problemen. Es betrifft genauso das Geschäft mit den Aktien. Plötzlich kommt es zu einer Insolvenz des Unternehmens und der Anleger steht mit leeren Händen da und erleidet durchaus hohe Verluste. Selbst im Insolvenzfall muss nicht zwangsläufig der Aktionär leer ausgehen. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, können die Gläubiger ihre berechtigte Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Lediglich die angemeldeten berechtigen Forderungen können berücksichtigt werden.

Das Nachrangdarlehen und die geschlossenen Fonds

Schwierig kann es bei einem Insolvenzfall mit den Nachrangdarlehen werden. In diesem Fall sind die Chancen geringer, da der Insolvenzverwalter die Anleger ganz nach hinten in seiner Liste schiebt. Der Fachanwalt für Kapitalmarktrecht sieht jedoch eine Chance. Die Nachrangklausel kann für unwirksam erklärt werden. Der Anwalt für Kapitalmarkt klärt diesen Sachverhalt und kann entsprechend Widerspruch einlegen. Ob dieser sich lohnt, wird im Gespräch mit dem Fachanwalt geklärt.

Eine weitere Schwierigkeit offenbart sich bei den geschlossenen Fonds. Durch die erworbenen Fondsanteilen kam es zu einer direkten unternehmerischen Beteiligung. Zum einen droht der Totalverlust und zum anderen ist es faktisch möglich, dass die erhaltenen Fondausschüttungen zurückgezahlt werden müssen. Ob dies gerechtfertigt ist, kann der Fachanwalt klären. Die Anleger, welche in Fonds beteiligt sind, können auf jeden Fall ihre Schadenersatzansprüche geltend machen. Interessant kann es werden, wenn es um die Prospekthaftung geht. Fehlen im Emissionsprospekt wichtige Angaben oder diese sind irreführen, entsteht eine gute Chance Schadensersatz zu erhalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert