Wer bezahlt die Malerarbeiten nach dem Auszug?

Sowohl Mieter als auch Vermieter sind sich oft nicht im Klaren, wer die Malerarbeiten nach dem Auszug zu begleichen hat. In Mietverträgen ist häufig zu lesen, dass der Mieter die Mietwohnung „besenrein“ übergeben muss. Nicht selten ist auch von Schönheitsreparaturen im Mietvertrag die Rede. Doch diese Klauseln bedeuten noch lange nicht, dass der Mieter die Kosten für den Maler aus Berlin Mitte beim Auszug übernehmen muss.

Kosten für Schönheitsreparaturen muss der Mieter übernehmen

Ein Mietvertrag informiert darüber, welche Rechten und Pflichten ein Mieter hat. Doch die Klauseln im Mietvertrag sind nicht immer rechtlich bindend. Dies gilt unter anderem für Schönheitsreparaturen. Laut Gesetzgebung gehören das Streichen und Tapezieren von Decken und Wänden zu den Schönheitsreparaturen. Ebenso das Lackieren und Streichen von Einbauschränken sowie das Streichen der Heizkörper und der Heizungsrohre. Demnach müssten Sie beim Auszug aus Ihrer Wohnung Malerarbeiten durchführen lassen und die Kosten für den Maler übernehmen.

Warum manche Klauseln im Mietvertrag nicht rechtskräftig sind

Nicht immer sind Mieter verpflichtet, die Kosten für den Maler zu tragen, da es einige Ausnahmen gibt. Auch nicht, wenn Schönheitsreparaturen als Klausel im Mietvertrag festgelegt sind. Zum Beispiel müssen Mieter beim Auszug nicht für die Kosten des Malerbetriebes aufkommen, wenn die Wände und Decken bereits beim Einzug in die Wohnung nicht neu gestrichen waren. Der Mieter muss jedoch beweisen, dass die Mietwohnung beim Einzug nicht renoviert war. Zur Beweisführung sollte beim Einzug in eine Wohnung ein Übergabeprotokoll erstellt werden, damit beim Auszug die Sachlage nachgewiesen werden kann.

Zudem erkennen Gerichte Malerarbeiten nicht mehr als Schönheitsreparaturen an, wenn die Kosten 100 Euro übersteigen. Lässt der Vermieter die Wohnung nach Ihrem Auszug von einem Maler neu streichen und schickt Ihnen anschließend eine Rechnung von beispielsweise 200 Euro oder mehr zu, sind Sie nicht verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen. Erfahren Sie erst nach Ihrem Auszug, dass Sie die Malerkosten nicht übernehmen hätten müssen, muss Ihnen der Vermieter Ihr Geld zurückerstatten.

Wann Mieter in der Pflicht stehen

Als Mieter müssen Sie Ihre Wohnung beim Auszug so übergeben, wie Sie sie beim Einzug vorgefunden haben. Malen Ihre Kinder die Wände des Kinderzimmers und anderer Räume an, dann müssen Sie die Wände vor dem Auszug in Ordnung bringen. In diesem Fall müssen Sie auch die Kosten des Malers übernehmen. Dies gilt auch, wenn Sie selbst Wandmalereien oder Verzierungen an der Decke vorgenommen oder die Wände in Pink oder in einer anderen auffälligen Farbe gestrichen haben.

Bei der Übergabe der Wohnung sind Sie dazu verpflichtet, die Wände neu und in neutraler Farbe zu streichen. Es sei denn, dem Vermieter gefallen die neu gestalteten Wände. Entscheidet sich der Inhaber der Mietwohnung jedoch dazu, die Räume von einem Malerbetrieb neu ausmalen zu lassen, stehen Sie in der Pflicht, die Kosten zu übernehmen.

Sich vor dem Auszug von einem Rechtsanwalt beraten lassen

Vor dem Auszug ist es sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sind die Kosten für die Beratung meist gedeckt. Alternativ können Sie sich an den Mieterschutzbund wenden.

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