Übermittlung von Dokumenten an den Steuerberater

Die Übermittlung von Dokumenten an den Steuerberater ist in der heutigen Zeit deutlich einfacher geworden, da in der Regel kein postalischer Weg mehr nötig ist. Durch die Digitalisierung und die modernen Steuerprogramme ist es selbst für einen Laien sehr einfach, hier die entsprechenden Daten zu übermitteln. Doch so einfach es ist, so schnell können auch Fehler auftreten. Darum sollte man keine voreiligen Entscheidungen treffen, sondern immer mit Bedacht vorgehen. Worauf man unbedingt achten sollte, wird im folgenden Text erläutert.

Was im Vorfeld beachtet werden muss, für die Übermittlung von Dokumenten an den Steuerberater

Bevor überhaupt eine Übermittlung von Dokumenten an den Steuerberater durchgeführt werden darf / kann, ist eine schriftliche Einverständniserklärung notwendig. Wie auch schon früher üblich, muss ein Vertrag zwischen Steuerberater und Mandant geschlossen werden, der unter anderem eben auch die Übermittlung der Daten und die Weiterverarbeitung regelt. Ohne dieses Schriftstück geht, kurz gesagt, gar nichts.

Da hierzu ein persönlicher Kontakt notwendig ist, kann man diese Situation auch gleich weiterführend nutzen. Ein explizites Nachfragen, welches System bevorzugt wird, sollte in jedem Fall erfolgen. Da es sehr viele Steuerprogramme gibt, die meist nicht miteinander kompatibel sind, ist es hier wichtig, die gleiche Basis zu haben. Selbstverständlich kann man sich auch auf den altmodischen Weg, also den Postweg einigen, was jedoch dann mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein dürfte. Diese Variante ist also in den meisten Fällen nicht zu empfehlen, kann aber in Ausnahmefällen eine Alternative sein.

Neben den vertraglichen Rahmenbedingungen, was die Übermittlung und Verarbeitung betrifft, müssen natürlich auch die persönlichen Daten dokumentiert werden. Sprich, Name, Adresse und alle weiteren Informationen. Ist dies abgeschlossen, kann die Betreuung durch den Steuerberater wie dem https://www.steuerberater-wiener-neustadt.at/ beginnen.

Warum sollte man immer mehrfach Rücksprache halten?

Ein Steuerberater kennt sich in den rechtlichen Fragen normalerweise besser aus als man selbst. Daher ist es immer zu empfehlen, bei Fragen direkt Rücksprache zu halten und nicht auf mögliche Situationen zu spekulieren. Beispielsweise, wenn man sich nicht sicher ist, ob eine Rechnung mit eingereicht werden soll oder nicht, ist es nicht zu empfehlen einfach eine Entscheidung zu treffen, sondern vorab Rücksprache zu halten, ob das Dokument eingereicht werden muss.

Falsche oder fehlerhafte Angaben, worunter auch das Weglassen / Vergessen von Dokumenten zählt, kann zu Hochrechnungen, Auflagen und / oder steuerlichen Prüfungen führen. Es ist daher dringend zu empfehlen, auch bei den kleinsten Fragen Rücksprache mit dem Fachmann zu halten.

Fazit

Auch, wenn die neuen Programme und die neuen technischen Möglichkeiten vieles erleichtern, so bleiben gewisse Grundsätze nach wie vor gleich. Generell ist es wichtig, immer alle angeforderten Daten zu übermitteln und stets auf die Vollständigkeit zu achten. Bei Fragen / Unsicherheit ist eine Rücksprache mit dem Steuerberater zu empfehlen. Gleiches gilt hier, für die Klärung des jeweils genutzten Programmes zur Steuererfassung. Dies sollte, wie auch im Text erwähnt, bereits vor der Vertragsvereinbarung geklärt sein.

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